Wenn Sie nach Informationen suchen, ob in 2020 ein höhenverstellbarer Schreibtisch bei der Rentenversicherung beantragt werden kann, werden Sie in diesem Beitrag fündig. Eines vorweg: Leider können Sie nur unter besonderen Umständen mit einer Kostenübernahme des höhenverstellbaren Schreibtischs am Arbeitsplatz rechnen.
Höhenverstellbarer Schreibtisch: Rentenversicherung mag nicht mehr
Die Bewilligung dieses Arbeitsmittels gestaltet sich leider weniger großzügig als noch zuvor. In den vergangenen Jahren konnten Kassenzahler noch mit max. 1.200€ bzw. 800€ Erstattung für den höhenverstellbaren Tisch rechnen, wenn sie mind. 15 Jahre durchgehend in die Rentenkasse eingezahlt haben. Höhenverstellbarer Schreibtisch beantragen anno 2020? Die Kosten werden nicht mehr übernommen.
Anträge auf eine Kostenübernahme für einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch würden seit Anfang 2018 auf einer neuen Grundlage beurteilt. In den meisten Fällen könne die Rentenversicherung keine Kosten übernehmen, da so ein Tisch nach ihrer Rechtsauffassung einer zeitgemäßen ergonomischen Arbeitsplatzausstattung zuzuordnen sei.
Frankfurter Rundschau, 17.09.2018
Der öffentliche Träger nimmt zunehmend die Arbeitgeber in die Pflicht für ergonomische und im Sonderfall auch für orthopädische Arbeitsmittel am Arbeitsplatz zu sorgen. Heißt im Klartext: Die Rentenkasse setzt ergonomische Ausstattung einfach voraus und möchte dafür nicht mehr aufkommen. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch mit elektrischer Verstellung gilt wohl für die Rentenversicherung als nicht notwendige Spielerei.
Krankenkasse für Schreibtische nicht zuständig
Höhenverstellbarer Schreibtisch beantragen – bei der Krankenkasse besser als bei der Rentenversicherung aufgehoben? Falsch gedacht! Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Träger Sie bezuschusst, sind Sie auf dem Holzweg. Die Krankenkassen handeln nach geltendem Recht, das es ihnen untersagt Mittel für ergonomische Büroausstattung zur Verfügung zu stellen.
Es heißt zum Beispiel bei der BARMER: “Nach § 33 SGB V ist eine Versorgung mit Hilfsmitteln bei Notwendigkeit einer Versorgung für berufliche Zwecke ausgeschlossen.” Ergonomischer Bürostuhl und Schreibtisch fallen ebenfalls in diese Kategorie.

Arbeitgeber trägt Verantwortung für Büroausstattung
Im Büroalltag ist es gelebte Praxis als Minimalausstattung nur einen Bürostuhl und einen Schreibtisch anzubieten, der an die individuellen Größen der Mitarbeiter anpassbar ist. Um für die weite Auslegung der Rentenkasse “ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und Bewegungen” Sorge zu tragen, kann schon die Installation eines Stehpults reichen, um den vorgeschriebenen Wechsel von Stehen und Sitzen zu gewährleisten. Die kostspielige Anschaffung eines elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischs kann der Arbeitgeber somit vermeiden. Selbst mit einem ärztlichen Attest können Sie den Arbeitgeber nicht zwingen, solange er die Auflagen einhält.
Nur nach langer Krankheit Aussicht auf Kostenübernahme
Chronische Rückenerkrankungen müssen schwerwiegend sein, damit der Arbeitgeber im Härtefall zum Einlenken einer Kostenübernahme gebracht werden kann. Nach Auffassung von Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, wäre es denkbar, wenn beispielsweise “der Mitarbeiter mehr als 42 Kalendertage in den vergangenen zwölf Kalendermonaten wegen der Beschwerden arbeitsunfähig war”. Das würde dann laut BKK die 5% der Mitarbeiter abdecken, die im letzten Jahr mehr als 6 Wochen aufgrund von Rückenleiden krankgeschrieben waren. Der kranke Mitarbeiter müssten dann im Rahmen der Wiedereingliederung Lösungen seitens des Unternehmens angeboten bekommen.
Viel Entlastung bietet ein herkömmlicher Arbeitsplatz nicht angesichts langer Tage, die vor dem Bildschirmarbeitsplatz in einer häufig schädigenden Haltung verbracht werden. Im Sinne Ihrer Gesundheit sollten Sie Ihren Vorgesetzten überzeugen, ergonomischere Ausstattung bereitzustellen.
PASSENDER ARTIKEL:
Höhenverstellbarer Schreibtischaufsatz
Höhenverstellbarer Schreibtisch: Arbeitgeber sollten bei großen Mitarbeitern genauer hinschauen
Ein 1,96m großer Versicherungskaufmann klagte bei seinem Arbeitgeber einen elektromotorisch verstellbaren Schreibtisch ein, da er seit 1991 an einem nicht auf seine individuelle Größe verstellbaren Arbeitsplatz seiner überwiegend sitzenden Tätigkeit nachging. Der Betriebsarzt attestierte ihm auch degenerative Veränderungen der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule.
Weil der Arbeitgeber nicht einlenkte, wurde ein chirurgisches Gutachten herangezogen, das die Beschwerden bestätigte, den Kläger zwar für allgemein arbeitstauglich einstufte (kein Grad der Behinderung), aber empfahl, aufgrund der Beschwerden im Zusammenhang mit der Körpergröße einen stufenlos höhenverstellbaren Schreibtisch zu installieren, um dem Kläger Entlastung zu bieten. Es heißt:

Für den Kläger mit einer Körpergröße von 196 cm kommt hiernach allerdings eine genormte Beschaffung hinsichtlich seiner Arbeitsmittel nicht in Betracht, da die Arbeitsmittel in Deutschland für Benutzer mit einer Körpergröße von 151 bis 191 cm geeignet sein sollen. Auch für solche individuellen Arbeitsmittel hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu sorgen.
LSG Rheinland-Pfalz, Az.: L 6 R 504/14, Urteil vom 02.03.2016
Dieser Fall zeigt, dass aus nicht nur ergonomische Aspekte (Arbeitgeber stellt gesundheitsfördernde Arbeitsmittel bereit), sondern auch orthopädische Aspekte (Arbeitgeber stellt Mittel nach Erkrankung des Bewegungsapparates zur Verfügung) in das Arbeitsschutzgesetz fallen. Denn in diesem Fall hätte der Kläger bereits 1991 einen höhenverstellbaren Schreibtisch vom Arbeitgeber erhalten müssen. Jahre später gilt das Arbeitsmittel für den Kläger als “orthopädischer Schreibtisch”.
Wenn Sie von einem ähnlichen Problem stehen, dann haben Sie mit dem Gerichtsurteil aus Rheinland-Pfalz eine gute Argumentationsbasis, um ihr Recht beim Arbeitgeber – auch ohne “Durchklagen” wie in diesem Fall – durchzusetzen. Dennoch: Die Landesregierung sah in diesem individuellen Fall keine Allgemeingültigkeit. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsplätze in der Regel nicht mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch ausstatten.
Zusammenfassung zur Kostenübernahme
Rentenkasse entzieht sich für höhenverstellbare Tische der Verantwortung
Krankenkassen gesetzlich nicht zuständig
Arbeitgeber nicht zur Ausstattung mit höhenverstellbarem Schreibtisch verpflichtet
Arbeitgeber zu standardisierter Ergonomie verpflichtet
Nach langen Krankheitsausfällen bestehen gute Chancen
Bei sehr großen Menschen gibt es eine Rechtsgrundlage
Noch auf der Suche? Höhenverstellbarer Schreibtisch – Die Topseller
- ✔️Das verstellbare Tischgestell mit niedrigster einstellbarer Arbeitshöhe bis zu 70cm und höchster...
- ✔️Dank den zwei Motoren wird eine hohe Tragfähigkeit von 100kg und eine stabile, balancierte und...
- ✔️Die Speicherfunktion erlaubt es, mit nur einem Knopfdruck bis zu vier verschiedene Höhenpositionen...
- Fortschrittliche All-in-One-Tastatur - Mit drei programmierbaren Voreinstellungen können Sie drei...
- Maße von Tischplatte: H 2,5 x B 120 x T 60 (cm). Bestehen aus MDF mit kratzfestem Hochdrucklaminat....
- Höhenverstellbar (ohne Tischplatte): von 71 cm bis zu 121 cm; Rahmenbreite erweiterbar von 85 cm bis zu...
- Fortschrittliche All-in-One-Tastatur - Mit drei programmierbaren Voreinstellungen können Sie drei...
- Das Sitz-/Seh- Zeit-Erinnerungs-System hilft auch Sie bei Ihrer Arbeitszeit. Der Geräuschpegel im...
- Passen für Tischplatte von 100 cm bis zu 160 cm in der Breite, und 50 cm bis 80cm in der Tiefe, maximale...
Wissenswertes für Mitarbeiter & Arbeitgeber
In einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu investieren, scheint auf dem ersten Blick eine hohe und nicht notwendige Ausgabe zu sein. Der Kostendruck steigt und die Mittel für Ausstattung sind wie immer knapp bemessen. Wenn man sich die Statistik genauer anschaut, erkennt man, dass die Vorteile überwiegen, da der Schaden für den Ausfall des Mitarbeiters über Jahre gesehen höher als die initiale Investition zu bemessen ist.
Auch die Produktivität der Mitarbeiter während der Arbeitszeit steigt dank der Verwendung von Sitz-Steh-Arbeitsplätzen.

Vorteile des höhenverstellbaren Schreibtisches im Überblick
- Hirnaktivität steigt bei stehender Arbeit um 20% an
- Förderung der Durchblutung und Muskelaktivität in den Beinen
- Vorbeugung von schweren Rückenerkrankungen durch Entspannung der Rücken- und Nackenmuskulatur
- Verringert Herzinfarkt- und Krebsrisiken, die erwiesenermaßen Folgen von ausdauerndem Sitzen sind
- Meetings im Stehen gehen 30% kürzer und bieten bessere Ergebnisse (University of Missouri)
- Weniger Müdigkeit und mehr Kalorienverbrauch durch Ankurbeln des Stoffwechsels
Mehr als ein Viertel der Krankschreibungen betreffen Muskel-Skelett-Erkrankungen. Der Mitarbeiter ist bei Rückenleiden durchschnittlich mehr als zwei Wochen krankgeschrieben. Schon für die zehn Fehltage, die durch ergonomische Arbeitsmittel hätten verhindert werden können, hätte sich eine Vorbeugung umsatztechnisch bezahlt gemacht. Häufig kosten solide Modelle elektrisch höhenverstellbarer Schreibtische nicht mehr als 700 Euro. Wer günstig an Tischplatten kommt, zahlt für ein gutes höhenverstellbares Schreibtisch-Gestell nicht mehr als 400 Euro.
Immer mehr Unternehmen sehen das Potential, das ein höhenverstellbarer Schreibtisch bietet. In Großunternehmen ist er teilweise schon Standard. Erwartungsgemäß benötigen kleinere Betriebe länger, um neue Formen der Büroausstattung in den Arbeitsalltag zu integrieren. Wie die Zahlen belegen, sind in den klassischen mittelständischen Unternehmen die Hälfte der befragten Unternehmer noch nie mit einem Sitz-Steh-Schreibtisch in Kontakt gekommen.
PROBLEME DURCH RÜCKENTRAINING LÖSEN:
Rücken Gesund: Online-Rückenkurs (KK erstattet)
Bürostuhl bei Rentenkasse beantragen: Die Chancen stehen gut
Die Bewilligung eines orthopädischen Bürostuhls nach einem Bandscheibenvorfall oder anderen Rückenleiden ist bei der Rentenkasse viel wahrscheinlicher, weil der ergonomische Norm ohne sie nicht erreicht werden kann. Sie werden demnach von der Rentenkasse als dringlicher als der höhenverstellbare Schreibtisch eingestuft.
„Eine Ausnahme kann für Bürostühle in Betracht kommen, wenn aufgrund spezifischer Erkrankungen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel für einen speziellen Bürostuhl besteht“, sagt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Süddeutsche Zeitung, 07.09.2018
Erfahren Sie wie Sie einen orthopädischen Bürostuhl für Ihren Arbeitsplatz beantragen und bewilligt bekommen. Die Chancen stehen ganz sicher besser als die Kostenübernahme eines höhenverstellbaren Schreibtischs.
2 Antworten auf „Höhenverstellbarer Schreibtisch & Rentenversicherung“
Dass letztendlich nur der Arbeitgeber die Kosten übernimmt habe ich nicht gewusst. Zuerst bin ich hier gelandet http://www.elektrischer-schreibtisch-test.de, habe dann aber euren Blog entdeckt. Schade, dass sich keine der Institutionen verantwortlich fühlt, ich werde das wohl mit meiner Firma klären müssen.
Danke für den Beitrag!
Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie sich auch in der Freizeit sehr für das Thema ergonomische Tische interessiert.