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Ergonomischer Schreibtisch

Höhenverstellbarer Schreibtisch & Rentenversicherung

Wenn Sie nach Informationen suchen, ob in 2022 ein höhenverstellbarer Schreibtisch bei der Rentenversicherung beantragt werden kann, werden Sie in diesem Beitrag fündig. Eines vorweg: Leider können Sie nur unter besonderen Umständen mit einer Kostenübernahme des höhenverstellbaren Schreibtischs am Arbeitsplatz rechnen.

Höhenverstellbarer Schreibtisch: Rentenversicherung mag nicht mehr

Die Bewilligung dieses Arbeitsmittels gestaltet sich leider weniger großzügig als noch zuvor. In den vergangenen Jahren konnten Kassenzahler noch mit max. 1.200€ bzw. 800€ Erstattung für den höhenverstellbaren Tisch rechnen, wenn sie mind. 15 Jahre durchgehend in die Rentenkasse eingezahlt haben. Höhenverstellbarer Schreibtisch beantragen anno 2021? Die Kosten werden nicht mehr übernommen.

Anträge auf eine Kostenübernahme für einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch würden seit Anfang 2018 auf einer neuen Grundlage beurteilt. In den meisten Fällen könne die Rentenversicherung keine Kosten übernehmen, da so ein Tisch nach ihrer Rechtsauffassung einer zeitgemäßen ergonomischen Arbeitsplatzausstattung zuzuordnen sei.

Frankfurter Rundschau, 17.09.2018

Der öffentliche Träger nimmt zunehmend die Arbeitgeber in die Pflicht für ergonomische und im Sonderfall auch für orthopädische Arbeitsmittel am Arbeitsplatz zu sorgen. Heißt im Klartext: Die Rentenkasse setzt ergonomische Ausstattung einfach voraus und möchte dafür nicht mehr aufkommen. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch mit elektrischer Verstellung gilt wohl für die Rentenversicherung als nicht notwendige Spielerei.

Krankenkasse für Schreibtische nicht zuständig

Höhenverstellbarer Schreibtisch beantragen – bei der Krankenkasse besser als bei der Rentenversicherung aufgehoben? Falsch gedacht! Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Träger Sie bezuschusst, sind Sie auf dem Holzweg. Die Krankenkassen handeln nach geltendem Recht, das es ihnen untersagt Mittel für ergonomische Büroausstattung zur Verfügung zu stellen.

Es heißt zum Beispiel bei der BARMER: „Nach § 33 SGB V ist eine Versorgung mit Hilfsmitteln bei Notwendigkeit einer Versorgung für berufliche Zwecke ausgeschlossen.“ Ergonomischer Bürostuhl und Schreibtisch fallen ebenfalls in diese Kategorie.

Bild: kennyrhoads unter CC-BY-SA-4.0, changed

Arbeitgeber trägt Verantwortung für Büroausstattung

Im Büroalltag ist es gelebte Praxis als Minimalausstattung nur einen Bürostuhl und einen Schreibtisch anzubieten, der an die individuellen Größen der Mitarbeiter anpassbar ist. Um für die weite Auslegung der Rentenkasse „ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und Bewegungen“ Sorge zu tragen, kann schon die Installation eines Stehpults reichen, um den vorgeschriebenen Wechsel von Stehen und Sitzen zu gewährleisten. Die kostspielige Anschaffung eines elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischs kann der Arbeitgeber somit vermeiden. Selbst mit einem ärztlichen Attest können Sie den Arbeitgeber nicht zwingen, solange er die Auflagen einhält.

Nur nach langer Krankheit Aussicht auf Kostenübernahme

Chronische Rückenerkrankungen müssen schwerwiegend sein, damit der Arbeitgeber im Härtefall zum Einlenken einer Kostenübernahme gebracht werden kann. Nach Auffassung von Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, wäre es denkbar, wenn beispielsweise „der Mitarbeiter mehr als 42 Kalendertage in den vergangenen zwölf Kalendermonaten wegen der Beschwerden arbeitsunfähig war“. Das würde dann laut BKK die 5% der Mitarbeiter abdecken, die im letzten Jahr mehr als 6 Wochen aufgrund von Rückenleiden krankgeschrieben waren. Der kranke Mitarbeiter müssten dann im Rahmen der Wiedereingliederung Lösungen seitens des Unternehmens angeboten bekommen.

Viel Entlastung bietet ein herkömmlicher Arbeitsplatz nicht angesichts langer Tage, die vor dem Bildschirmarbeitsplatz in einer häufig schädigenden Haltung verbracht werden. Im Sinne Ihrer Gesundheit sollten Sie Ihren Vorgesetzten überzeugen, ergonomischere Ausstattung bereitzustellen.

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Höhenverstellbarer Schreibtisch: Arbeitgeber sollten bei großen Mitarbeitern genauer hinschauen

Ein 1,96m großer Versicherungskaufmann klagte bei seinem Arbeitgeber einen elektromotorisch verstellbaren Schreibtisch ein, da er seit 1991 an einem nicht auf seine individuelle Größe verstellbaren Arbeitsplatz seiner überwiegend sitzenden Tätigkeit nachging. Der Betriebsarzt attestierte ihm auch degenerative Veränderungen der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule.

Weil der Arbeitgeber nicht einlenkte, wurde ein chirurgisches Gutachten herangezogen, das die Beschwerden bestätigte, den Kläger zwar für allgemein arbeitstauglich einstufte (kein Grad der Behinderung), aber empfahl, aufgrund der Beschwerden im Zusammenhang mit der Körpergröße einen stufenlos höhenverstellbaren Schreibtisch zu installieren, um dem Kläger Entlastung zu bieten. Es heißt:

In Extremfällen kann der Anwalt mit in Spiel kommen und Akten wälzen. Aber ist es für ein paar hundert Euro Wert das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber nachhaltig zu schädigen?

Für den Kläger mit einer Körpergröße von 196 cm kommt hiernach allerdings eine genormte Beschaffung hinsichtlich seiner Arbeitsmittel nicht in Betracht, da die Arbeitsmittel in Deutschland für Benutzer mit einer Körpergröße von 151 bis 191 cm geeignet sein sollen. Auch für solche individuellen Arbeitsmittel hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu sorgen.

LSG  Rheinland-Pfalz, Az.: L 6 R 504/14, Urteil vom 02.03.2016

Dieser Fall zeigt, dass aus nicht nur ergonomische Aspekte (Arbeitgeber stellt gesundheitsfördernde Arbeitsmittel bereit), sondern auch orthopädische Aspekte (Arbeitgeber stellt Mittel nach Erkrankung des Bewegungsapparates zur Verfügung) in das Arbeitsschutzgesetz fallen. Denn in diesem Fall hätte der Kläger bereits 1991 einen höhenverstellbaren Schreibtisch vom Arbeitgeber erhalten müssen. Jahre später gilt das Arbeitsmittel für den Kläger als „orthopädischer Schreibtisch“.

Wenn Sie von einem ähnlichen Problem stehen, dann haben Sie mit dem Gerichtsurteil aus Rheinland-Pfalz eine gute Argumentationsbasis, um ihr Recht beim Arbeitgeber – auch ohne „Durchklagen“ wie in diesem Fall – durchzusetzen. Dennoch: Die Landesregierung sah in diesem individuellen Fall keine Allgemeingültigkeit. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsplätze in der Regel nicht mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch ausstatten.

Zusammenfassung zur Kostenübernahme

Rentenkasse entzieht sich für höhenverstellbare Tische der Verantwortung

Krankenkassen gesetzlich nicht zuständig

Arbeitgeber nicht zur Ausstattung mit höhenverstellbarem Schreibtisch verpflichtet

Arbeitgeber zu standardisierter Ergonomie verpflichtet

Nach langen Krankheitsausfällen bestehen gute Chancen

Bei sehr großen Menschen gibt es eine Rechtsgrundlage

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Wissenswertes für Mitarbeiter & Arbeitgeber

In einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu investieren, scheint auf dem ersten Blick eine hohe und nicht notwendige Ausgabe zu sein. Der Kostendruck steigt und die Mittel für Ausstattung sind wie immer knapp bemessen. Wenn man sich die Statistik genauer anschaut, erkennt man, dass die Vorteile überwiegen, da der Schaden für den Ausfall des Mitarbeiters über Jahre gesehen höher als die initiale Investition zu bemessen ist.

Auch die Produktivität der Mitarbeiter während der Arbeitszeit steigt dank der Verwendung von Sitz-Steh-Arbeitsplätzen.

Vorteile des höhenverstellbaren Schreibtisches im Überblick

  • Hirnaktivität steigt bei stehender Arbeit um 20% an
  • Förderung der Durchblutung und Muskelaktivität in den Beinen
  • Vorbeugung von schweren Rückenerkrankungen durch Entspannung der Rücken- und Nackenmuskulatur
  • Verringert Herzinfarkt- und Krebsrisiken, die erwiesenermaßen Folgen von ausdauerndem Sitzen sind
  • Meetings im Stehen gehen 30% kürzer und bieten bessere Ergebnisse (University of Missouri)
  • Weniger Müdigkeit und mehr Kalorienverbrauch durch Ankurbeln des Stoffwechsels

Mehr als ein Viertel der Krankschreibungen betreffen Muskel-Skelett-Erkrankungen. Der Mitarbeiter ist bei Rückenleiden durchschnittlich mehr als zwei Wochen krankgeschrieben. Schon für die zehn Fehltage, die durch ergonomische Arbeitsmittel hätten verhindert werden können, hätte sich eine Vorbeugung umsatztechnisch bezahlt gemacht. Häufig kosten solide Modelle elektrisch höhenverstellbarer Schreibtische nicht mehr als 700 Euro. Wer günstig an Tischplatten kommt, zahlt für ein gutes höhenverstellbares Schreibtisch-Gestell nicht mehr als 400 Euro.

Immer mehr Unternehmen sehen das Potential, das ein höhenverstellbarer Schreibtisch bietet. In Großunternehmen ist er teilweise schon Standard. Erwartungsgemäß benötigen kleinere Betriebe länger, um neue Formen der Büroausstattung in den Arbeitsalltag zu integrieren. Wie die Zahlen belegen, sind in den klassischen mittelständischen Unternehmen die Hälfte der befragten Unternehmer noch nie mit einem Sitz-Steh-Schreibtisch in Kontakt gekommen.

PROBLEME DURCH RÜCKENTRAINING LÖSEN:

Bürostuhl bei Rentenkasse beantragen: Die Chancen stehen gut

Die Bewilligung eines orthopädischen Bürostuhls nach einem Bandscheibenvorfall oder anderen Rückenleiden ist bei der Rentenkasse viel wahrscheinlicher, weil der ergonomische Norm ohne sie nicht erreicht werden kann. Sie werden demnach von der Rentenkasse als dringlicher als der höhenverstellbare Schreibtisch eingestuft.

„Eine Ausnahme kann für Bürostühle in Betracht kommen, wenn aufgrund spezifischer Erkrankungen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel für einen speziellen Bürostuhl besteht“, sagt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Süddeutsche Zeitung, 07.09.2018

Erfahren Sie wie Sie einen orthopädischen Bürostuhl für Ihren Arbeitsplatz beantragen und bewilligt bekommen. Die Chancen stehen ganz sicher besser als die Kostenübernahme eines höhenverstellbaren Schreibtischs.

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Von Stefan

Ich habe mich lange beruflich mit Büromöbeln beschäftigt und kenne mich somit auf dem Markt ergonomischer Produkte aus. Die Leidenschaft für gesundes Sitzen ist geblieben, auch unfreiwillig durch häufige Rückenschmerzen. Ich freue mich, wenn Sie als Gegenleistung für die Produkttests und Infoartikel auf die Kauf-Links klicken.

6 Antworten auf „Höhenverstellbarer Schreibtisch & Rentenversicherung“

Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie sich auch in der Freizeit sehr für das Thema ergonomische Tische interessiert.

Wie ist es denn aktuell ? Ein Mitarbeiter der einen Rentenversicherungsfinanzierten Schreibtisch im Büro stehen hat und von seinem Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie nun seit mehr als 1 Jahr ins Homeoffice geschickt wurde. Hat er Anspruch auf seinem Schreibtisch zuhause ? Darf er ihn aus dem Büro abholen ? Oder muss der Schreibtisch im Büro verbleiben und der Mitarbeiter meldet sich dann einfach krank aufgrund Rückenproblemen ?

Hallo Jasmin,
hast du Anspruch auf den hhv. Schreibtisch erhalten, weil du lange Zeit durch Rückenleiden ausgefallen bist?
ich denke, dass die Situation so neu ist, dass es noch keine Präzedenzfälle gibt. Spontan würde ich sagen, dass du Anspruch auf deinen hhv. Schreibtisch zu Hause hast, gerade, da Home-Office zum Teil obligatorisch ist. Die Rechnung für deinen Arbeitgeber ist eigentlich einfach: Mitarbeiterausfall über lange Zeit oder einmal Geld für eine Spedition in die Hand nehmen…

Laut dem Ratgeber von Ergotopia kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber den Tisch finanziert hat. Hat er nichts dazu gegeben, ist er demnach Privateigentum und kann m. E. mit ins Homeoffice genommen werden.

Es gibt nun einen Präzedenzfall: Es ist nicht erlaubt Büroausstattung unabgesprochen mitzunehmen. Jedoch wird in diesem Beispiel die Wichtigkeit für geeignete Büroausstattung im heimischen Büro betont und der Arbeitgeber in die Pflicht genommen, wenn vorrangig vom Home-Office aus gearbeitet wird.

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